Handelsregister B
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen eingeteilt.
In der Abteilung B (HRB) werden sogenannte Kapitalgesellschaften eingetragen:
- die Aktiengesellschaft (AG)
- die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Was wird in das Handelsregister B eingetragen?
- die Firma (= der Name des Unternehmens), die einen Hinweis auf die Rechtsform enthalten muss (z.B. AG, GmbH)
- der Unternehmensgegenstand. Der Unternehmensgegenstand umschreibt den Tätigkeitsbereich des Unternehmens zumindest in groben Zügen
- das Grund- bzw. Stammkapital (bei AG, KGaA und GmbH)
- Vorstandsmitglieder der AG und des VVaG, persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA, Geschäftsführer der GmbH
- Prokuristen
- weitere Eintragungen zu Rechtsverhältnissen, z.B. wie Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer die Gesellschaft vertreten (z.B. zu zweit oder jeder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen)
- die Eröffnung, Einstellung, Aufhebung eines Insolvenzverfahrens oder dessen Abweisung Mangels Masse
- die Auflösung der Gesellschaft
- das Erlöschen der Firma
Elektronisches Handelsregister
Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sind inzwischen digitalisiert. Sie werden zentral bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm geführt werden. Die Registerdaten sind über das Internet abrufbar.
Nähere Informationen über die elektronischen Register und die Web-Auskunft erhalten Sie im Justizportal Baden-Württemberg auf der Seite
Elektronisches Handelsregister
