Schlichtungsverfahren
In bestimmten Fällen muss vor Erhebung einer Zivilklage ein außergerichtlicher Einigungsversuch vor einer staatlich eingerichteten Gütestelle durchgeführt werden. Sind beide Parteien damit einverstanden, können sie auch eine andere Gütestelle aufsuchen.
Nähere Einzelheiten zu den Voraussetzungen und zum Ablauf dieses Schlichtungsverfahrens nach dem Schlichtungsgesetz sowie zu anderen Möglichkeiten einer außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten finden Sie auf der Homepage des Justizministeriums Baden-Württemberg: "Schlichten statt Richten".
Information zur außergerichtlichen Beilegung grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten
Verbraucher können sich zur außergerichtlichen Beilegung ihrer Rechtsstreitigkeiten mit Gewerbetreibenden bzw. Händlern aus dem EU-Ausland (auch Island und Norwegen) an die Clearingstelle Deutschland (siehe Kasten rechts) wenden. Dort erhalten Verbraucher Beratung und praktische Unterstützung zur Erzielung einer gütlichen Einigung bzw. einer Schlichterentscheidung. Die Beschreitung des ordentlichen Rechtswegs bleibt stets möglich. Die Clearingstelle wird unterstützt durch das Bundesministerium der Justiz und durch die Europäische Kommission.
