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Senate

Am Oberlandesgericht sind zur Zeit (Stand: Januar 2021) 97 Richterinnen und Richter (davon 1 Präsident, 1 Vizepräsident und 21 Vorsitzende) tätig. Das Gericht hat 3 Strafsenate (zugleich Senate für Bußgeldsachen), 22 Zivilsenate (davon 5 Familiensenate), 2 Senate für Landwirtschaftssachen, 1 Kartellsenat, 1 Vergabesenat, 1 Senat für Baulandsachen sowie 1 Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen.  Daneben besteht beim Oberlandesgericht noch das Schifffahrtsobergericht und das Rheinschifffahrtsobergericht. 6 Zivilsenate (davon 2 Familiensenate) und 1 Senat für Landwirtschaftssachen sind in der Außenstelle des Oberlandesgerichts in Freiburg untergebracht; sie sind für die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der südbadischen Gerichte (Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut-Tiengen) zuständig. 

Die Zuständigkeit der Senate im einzelnen ergibt sich aus dem aktuellen

  Download                Geschäftsverteilungsplan des OLG Karlsruhe 

der vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer vom Präsidium aufgestellt und nur soweit notwendig ( z.B. bei Richterwechsel), geändert wird.

Die Richter des Oberlandesgerichts werden mit Zustimmung des - von den Richtern der ordentlichen Gerichtsbarkeit gewählten - Präsidialrates auf Vorschlag des Ministers der Justiz und für Europa vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg ernannt.

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